Elektronische Archivierung
Elektronische Rechnung bedeutet somit zwangsweise auch eine elektronische Archivierung, denn Sie müssen ja das "Original" vorlegen können – und das ist definitiv nicht der Ausdruck!
Alle im Prozess der Rechnungslegung anfallenden Dokumente und Protokolle können gemäß den Vorgaben von GDPdU und GoBS im revisionssicheren Archiv abgelegt werden. Empfänger von elektronischen Rechnungen müssen daher etwa Prüfprotokolle nicht selbst vorhalten; im Falle einer Betriebsprüfung können Online- oder Offline-Zugriffe auf die entsprechenden Dokumente realisiert werden. Selbstverständlich ist für Versender und Empfänger die Online-Suche im Archiv möglich.
Die BillPortal Suite erledigt für Sie die Archivierung Ihrer Dokumente und stellt Ihnen über Webservices jederzeit den Zugriff sicher